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Feuerungskontrolle

Da saubere und sparsame Feuerungen einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung und der Erhaltung unserer Gesundheit leisten, wird bei den Öl-, Gas- und Holzfeuerungen alle zwei Jahre eine Feuerungskontrolle durchgeführt.

Bei der Feuerungskontrolle wird der Wärmeerzeuger auf seine Wirksamkeit überprüft.

Öl- & Gasfeuerung

Bei den Öl- und Gasfeuerungen muss alle zwei Jahre eine Feuerungskontrolle durchgeführt werden. Mit der Feuerungskontrolle wird der Wärmeerzeuger auf seine Wirksamkeit überprüft. Eine saubere Heizung führt wesentlich zu einer besseren Luftqualität bei.

Holzfeuerung

Bei den Holzzentralheizungen bis 70kw max. Feuerungswärmeleistung, muss seit dem 1.1.2015 eine Kohlenmonoxid (CO) Messung durchgeführt werden. Dabei wird bei der Heizung überprüft, ob der CO Grenzwert eingehalten wird. Bei den Stückholzheizungen liegt der Grenzwert bei 2500 mg/m3, bei automatisch Beschickten Feuerungen bei 1000 mg/m3. Die Kontrolle ist – wie auch bei den Öl und Gasfeuerungen – alle zwei Jahre durchzuführen.

Anmeldung für Feuerungskontrolle

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